Das Jahr 2025 bietet Hausbesitzern und Unternehmen in Deutschland attraktive Fördermöglichkeiten für Solaranlagen. Von der EEG-Einspeisevergütung über KfW-Kredite bis hin zu regionalen Zuschüssen - wir zeigen Ihnen alle Wege zur optimalen Finanzierung Ihrer Solaranlage.
1. EEG-Einspeisevergütung 2025
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet weiterhin das Fundament der Solarförderung in Deutschland. Für 2025 wurden die Vergütungssätze stabilisiert und teilweise sogar erhöht.
Aktuelle Vergütungssätze (Stand Juni 2025):
Anlagengröße | Vergütung (ct/kWh) | Laufzeit | Besonderheiten |
---|---|---|---|
bis 10 kWp | 8,12 | 20 Jahre | Höchste Vergütung |
10-40 kWp | 7,03 | 20 Jahre | Privathaushalt/Gewerbe |
40-100 kWp | 5,74 | 20 Jahre | Gewerbeanlagen |
über 100 kWp | Ausschreibung | 20 Jahre | Teilnahme am Ausschreibungsverfahren |
Wichtige Änderungen 2025:
- Erhöhung der Vergütung für Anlagen bis 10 kWp um 1,3 ct/kWh
- Wegfall der Degression bis Ende 2025
- Volleinspeisung optional mit höherer Vergütung möglich
- Kombinationsmodelle: Teileinspeisung + Eigenverbrauch
2. KfW-Förderung: Erneuerbare Energien Standard (270)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet 2025 wieder attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.
Konditionen KfW 270:
Kreditsumme
Bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben
Laufzeit
5, 10 oder 20 Jahre
Zinssatz
Ab 2,25% effektiv (Stand Juni 2025)
Tilgungsfreie Zeit
Bis zu 3 Jahre möglich
Praxistipp: Kombination mit Eigenkapital
Die günstigsten Zinssätze erhalten Sie bei einem Eigenkapitalanteil von mindestens 15%. Kombinieren Sie KfW-Kredite mit eigenen Mitteln für optimale Konditionen.
3. Regionale Förderprogramme
Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderungen an. Diese können oft kombiniert werden!
Hamburg
Hamburger Klimaschutzprogramm
- Zuschuss: Bis zu 500 € pro kWp installierter Leistung
- Batteriespeicher: Zusätzlich 200 € pro kWh Speicherkapazität
- Maximum: 5.000 € pro Anlage
- Besonderheit: Bonus für Gründach-Integration (+10%)
Berlin
SolarPLUS Programm
- Zuschuss: 300 € pro kWp für PV-Anlagen
- Batteriespeicher: 300 € pro kWh nutzbarer Kapazität
- Wallbox: Zusätzlich 500 € für E-Auto-Ladestation
- Maximum: 15.000 € pro Antrag
Bayern (München)
Münchener Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
- Zuschuss: 400 € pro kWp bei Neubauten
- Bestandsgebäude: 600 € pro kWp
- Batteriespeicher: 200 € pro kWh nutzbarer Kapazität
- Zusatzbonus: 20% bei Kombination mit Wärmepumpe
4. Steuerliche Vorteile
2025 bringt wichtige steuerliche Erleichterungen für Solaranlagenbetreiber, die die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern.
Wegfall der Einkommensteuer auf PV-Erträge
Für Anlagen bis 30 kWp (Privatnutzung)
Vollständige Steuerbefreiung für Einspeisevergütung und gesparte Stromkosten
Für Anlagen bis 15 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit
Keine Gewinnermittlung und Steuererklärung erforderlich
Rückwirkende Anwendung möglich
Befreiung kann auch für 2022 und 2023 beantragt werden
Umsatzsteuerbefreiung
Seit 2023 sind PV-Anlagen für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet:
- Keine Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage
- Keine Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung
- Keine umsatzsteuerlichen Pflichten
- Direkter Preisvorteil von 19%
5. Förderung für Batteriespeicher
Batteriespeicher werden 2025 verstärkt gefördert, da sie einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten.
Bundesweite Programme:
KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos)
Zuschuss: Bis zu 9.600 € für Komplettpaket
Bedingung: Kombination PV + Speicher + Wallbox
Regionale Speicherprogramme
Zuschuss: 100-400 € pro kWh je nach Region
Besonderheit: Oft kombinierbar mit PV-Förderung
6. Förderung für Unternehmen
Gewerbliche Solaranlagen profitieren von besonderen Förderprogrammen und steuerlichen Vorteilen.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (BEW)
- Zuschuss: Bis zu 40% der förderfähigen Kosten
- Maximum: 15 Millionen Euro pro Unternehmen
- Voraussetzung: Mindestinvestition 10.000 €
- Besonderheit: Zusätzliche 10% für KMU
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
50% der geplanten Investition können bereits vor Anschaffung steuerlich abgesetzt werden (bis zu 200.000 € pro Jahr).
Sonderabschreibung
Zusätzlich zur normalen AfA können im Jahr der Anschaffung 50% als Sonderabschreibung geltend gemacht werden.
7. Förderantrag richtig stellen
Ein korrekt gestellter Förderantrag entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Beachten Sie diese wichtigen Schritte:
Vor der Beauftragung
Die meisten Förderanträge müssen VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungsleistungen sind meist erlaubt.
Vollständige Unterlagen
Angebote, Kostenvoranschläge, technische Dokumentation und Nachweise über Berechtigung sammeln.
Förderbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des positiven Förderbescheids mit der Umsetzung beginnen.
Förderfähige Kosten beachten
Nur bestimmte Kostenpositionen sind förderfähig. Planungskosten sind oft ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis
Nach Fertigstellung alle Rechnungen und Nachweise ordnungsgemäß einreichen.
Häufige Fehler vermeiden:
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Antrag zu spät gestellt
- Unvollständige Anträge: Bearbeitungsverzögerungen
- Falsche Kostenzuordnung: Nicht förderfähige Positionen
- Fehlende Nachweise: Rechnungen entsprechen nicht den Anforderungen
- Fristen überschritten: Verwendungsnachweis zu spät eingereicht
8. Kombinationsmöglichkeiten maximieren
Die optimale Förderung entsteht durch geschickte Kombination verschiedener Programme. Hier sind die besten Strategien:
Privathaushalt Hamburg (8 kWp + 6 kWh Speicher)
Gewerbe München (50 kWp)
9. Ausblick: Geplante Änderungen 2026
Bereits jetzt zeichnen sich wichtige Änderungen für 2026 ab, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten:
Geplante Neuerungen:
- Mieterstrom-Förderung: Vereinfachung der Abrechnung in Mehrfamilienhäusern
- Agri-PV-Förderung: Spezielle Programme für Landwirtschaftsbetriebe
- Quartierslösungen: Förderung für Nachbarschaftsstrom-Projekte
- Grüner Wasserstoff: Power-to-Gas Anlagen für Überschussstrom
- Klimabonus: Zusätzliche Förderung bei CO2-Nachweis
Fazit: Jetzt investieren und optimal fördern lassen
2025 ist ein optimaler Zeitpunkt für Investitionen in Solaranlagen. Die Kombination aus stabiler EEG-Vergütung, günstigen KfW-Krediten, regionalen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen schafft eine einmalige Förderlandschaft.
Erfolgsfaktoren für maximale Förderung:
Frühe Planung
Anträge rechtzeitig vor Projektbeginn stellen
Professionelle Beratung
Experten kennen alle Fördermöglichkeiten
Kombination nutzen
Mehrere Programme geschickt verknüpfen
Qualität wählen
Hochwertige Komponenten sichern Förderung
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