Das Jahr 2025 bietet Hausbesitzern und Unternehmen in Deutschland attraktive Fördermöglichkeiten für Solaranlagen. Von der EEG-Einspeisevergütung über KfW-Kredite bis hin zu regionalen Zuschüssen - wir zeigen Ihnen alle Wege zur optimalen Finanzierung Ihrer Solaranlage.

1. EEG-Einspeisevergütung 2025

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet weiterhin das Fundament der Solarförderung in Deutschland. Für 2025 wurden die Vergütungssätze stabilisiert und teilweise sogar erhöht.

Aktuelle Vergütungssätze (Stand Juni 2025):

Anlagengröße Vergütung (ct/kWh) Laufzeit Besonderheiten
bis 10 kWp 8,12 20 Jahre Höchste Vergütung
10-40 kWp 7,03 20 Jahre Privathaushalt/Gewerbe
40-100 kWp 5,74 20 Jahre Gewerbeanlagen
über 100 kWp Ausschreibung 20 Jahre Teilnahme am Ausschreibungsverfahren

Wichtige Änderungen 2025:

  • Erhöhung der Vergütung für Anlagen bis 10 kWp um 1,3 ct/kWh
  • Wegfall der Degression bis Ende 2025
  • Volleinspeisung optional mit höherer Vergütung möglich
  • Kombinationsmodelle: Teileinspeisung + Eigenverbrauch

2. KfW-Förderung: Erneuerbare Energien Standard (270)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet 2025 wieder attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.

Konditionen KfW 270:

Kreditsumme

Bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben

Laufzeit

5, 10 oder 20 Jahre

Zinssatz

Ab 2,25% effektiv (Stand Juni 2025)

Tilgungsfreie Zeit

Bis zu 3 Jahre möglich

Info

Praxistipp: Kombination mit Eigenkapital

Die günstigsten Zinssätze erhalten Sie bei einem Eigenkapitalanteil von mindestens 15%. Kombinieren Sie KfW-Kredite mit eigenen Mitteln für optimale Konditionen.

3. Regionale Förderprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderungen an. Diese können oft kombiniert werden!

Hamburg

Hamburger Klimaschutzprogramm

  • Zuschuss: Bis zu 500 € pro kWp installierter Leistung
  • Batteriespeicher: Zusätzlich 200 € pro kWh Speicherkapazität
  • Maximum: 5.000 € pro Anlage
  • Besonderheit: Bonus für Gründach-Integration (+10%)

Berlin

SolarPLUS Programm

  • Zuschuss: 300 € pro kWp für PV-Anlagen
  • Batteriespeicher: 300 € pro kWh nutzbarer Kapazität
  • Wallbox: Zusätzlich 500 € für E-Auto-Ladestation
  • Maximum: 15.000 € pro Antrag

Bayern (München)

Münchener Förderprogramm Energieeinsparung (FES)

  • Zuschuss: 400 € pro kWp bei Neubauten
  • Bestandsgebäude: 600 € pro kWp
  • Batteriespeicher: 200 € pro kWh nutzbarer Kapazität
  • Zusatzbonus: 20% bei Kombination mit Wärmepumpe

4. Steuerliche Vorteile

2025 bringt wichtige steuerliche Erleichterungen für Solaranlagenbetreiber, die die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern.

Wegfall der Einkommensteuer auf PV-Erträge

Für Anlagen bis 30 kWp (Privatnutzung)

Vollständige Steuerbefreiung für Einspeisevergütung und gesparte Stromkosten

Für Anlagen bis 15 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit

Keine Gewinnermittlung und Steuererklärung erforderlich

Rückwirkende Anwendung möglich

Befreiung kann auch für 2022 und 2023 beantragt werden

Umsatzsteuerbefreiung

Seit 2023 sind PV-Anlagen für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet:

  • Keine Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage
  • Keine Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung
  • Keine umsatzsteuerlichen Pflichten
  • Direkter Preisvorteil von 19%

5. Förderung für Batteriespeicher

Batteriespeicher werden 2025 verstärkt gefördert, da sie einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten.

Bundesweite Programme:

KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos)

Zuschuss: Bis zu 9.600 € für Komplettpaket

Bedingung: Kombination PV + Speicher + Wallbox

Regionale Speicherprogramme

Zuschuss: 100-400 € pro kWh je nach Region

Besonderheit: Oft kombinierbar mit PV-Förderung

6. Förderung für Unternehmen

Gewerbliche Solaranlagen profitieren von besonderen Förderprogrammen und steuerlichen Vorteilen.

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (BEW)

  • Zuschuss: Bis zu 40% der förderfähigen Kosten
  • Maximum: 15 Millionen Euro pro Unternehmen
  • Voraussetzung: Mindestinvestition 10.000 €
  • Besonderheit: Zusätzliche 10% für KMU

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

50% der geplanten Investition können bereits vor Anschaffung steuerlich abgesetzt werden (bis zu 200.000 € pro Jahr).

Sonderabschreibung

Zusätzlich zur normalen AfA können im Jahr der Anschaffung 50% als Sonderabschreibung geltend gemacht werden.

7. Förderantrag richtig stellen

Ein korrekt gestellter Förderantrag entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Beachten Sie diese wichtigen Schritte:

1

Vor der Beauftragung

Die meisten Förderanträge müssen VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungsleistungen sind meist erlaubt.

2

Vollständige Unterlagen

Angebote, Kostenvoranschläge, technische Dokumentation und Nachweise über Berechtigung sammeln.

3

Förderbescheid abwarten

Erst nach Erhalt des positiven Förderbescheids mit der Umsetzung beginnen.

4

Förderfähige Kosten beachten

Nur bestimmte Kostenpositionen sind förderfähig. Planungskosten sind oft ausgeschlossen.

5

Verwendungsnachweis

Nach Fertigstellung alle Rechnungen und Nachweise ordnungsgemäß einreichen.

Häufige Fehler vermeiden:

  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Antrag zu spät gestellt
  • Unvollständige Anträge: Bearbeitungsverzögerungen
  • Falsche Kostenzuordnung: Nicht förderfähige Positionen
  • Fehlende Nachweise: Rechnungen entsprechen nicht den Anforderungen
  • Fristen überschritten: Verwendungsnachweis zu spät eingereicht

8. Kombinationsmöglichkeiten maximieren

Die optimale Förderung entsteht durch geschickte Kombination verschiedener Programme. Hier sind die besten Strategien:

Privathaushalt Hamburg (8 kWp + 6 kWh Speicher)

KfW-Kredit 270 20.000 € (zu 2,25%)
Hamburg Klimaschutz 5.200 € Zuschuss
EEG-Vergütung 8,12 ct/kWh (20 Jahre)
Effektive Kosten 18.800 € (nach Zuschuss)

Gewerbe München (50 kWp)

BEW Zuschuss 20.000 € (40% Förderung)
Investitionsabzugsbetrag 25.000 € Steuervorteil
Sonderabschreibung 25.000 € Steuervorteil
Gesamtvorteil 70.000 € von 50.000 € Investition

9. Ausblick: Geplante Änderungen 2026

Bereits jetzt zeichnen sich wichtige Änderungen für 2026 ab, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten:

Geplante Neuerungen:

  • Mieterstrom-Förderung: Vereinfachung der Abrechnung in Mehrfamilienhäusern
  • Agri-PV-Förderung: Spezielle Programme für Landwirtschaftsbetriebe
  • Quartierslösungen: Förderung für Nachbarschaftsstrom-Projekte
  • Grüner Wasserstoff: Power-to-Gas Anlagen für Überschussstrom
  • Klimabonus: Zusätzliche Förderung bei CO2-Nachweis

Fazit: Jetzt investieren und optimal fördern lassen

2025 ist ein optimaler Zeitpunkt für Investitionen in Solaranlagen. Die Kombination aus stabiler EEG-Vergütung, günstigen KfW-Krediten, regionalen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen schafft eine einmalige Förderlandschaft.

Erfolgsfaktoren für maximale Förderung:

Frühe Planung

Anträge rechtzeitig vor Projektbeginn stellen

Professionelle Beratung

Experten kennen alle Fördermöglichkeiten

Kombination nutzen

Mehrere Programme geschickt verknüpfen

Qualität wählen

Hochwertige Komponenten sichern Förderung

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